Übersicht der aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gemäß Infektionsschutzgesetz Bußgelder bis zu 25.000 €, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen können.
I. Relevante Verordnung
Baden-Württemberg – Corona-Verordnung des Landes in der ab 27.12.2021 gültigen Fassung
Gültig vom 27.12.2021 bis zum 24.01.2022
HOTELLERIE / BEHERBERGUNG
Basisstufe
- 3G / 3 Tage
- Nicht-immunisierten Personen Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet
- Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen
Warnstufe
- 3G / 3 Tage
- Nicht-immunisierten Personen Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet
- Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen
Alarmstufe
- 2G
- Nicht-immunisierten Personen Zutritt nicht gestattet
- Ausnahme: bei notwendigen geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen nicht-immunisierten Personen Zutritt nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet
Alarmstufe II
- 2G
- Nicht-immunisierten Personen Zutritt nicht gestattet
- Ausnahme: bei notwendigen geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen nicht-immunisierten Personen Zutritt nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet